14. Mai 2008
Urheberrecht im Internet - Allgemeines und Lizenzen
Über das Thema “Urheberrechte im Internet” könnte ich zahlreiche Beiträge schreiben oder auf tausende andere Artikel verweisen - ein brandheisses Dauerthema im Web, das uns auch während des Kurses laufend beschäftigen wird.
Wer nicht tausende von Euros an Lehrgeld zahlen möchte, sollte sich ein wenig mit dem Thema “Internetrecht” auseinander setzen. Nicht nur Künstler haben Interesse, ihre Rechte zu definieren und zu wahren (zu schützen).
Beispiele, Anwendungen, Tipps …
Es geht bei dem Thema um Gesetze und Rechtssprechung der Gerichte, um Anwälte und Gier - und um globale Rechte der Künstler. Für mich als Autor zählt daher das Rechte- und Lizenzmanagement in digitalen Medien zu einer festen Alltagsaufgabe.
Internet ist global: Andere Länder, andere Rechte …
In einem Artikel im “Brüssel-Guide” weist der Autor auf unterschiedliche Rechte in europäischen Ländern hin. In Belgien sind beispielsweise die Architekten von besonders kunstvollen Gebäuden Urheberrechtsinhaber aller Abbildungen wie beispielsweise Fotos. Kurios, aber wahr: Fotos vom Atomium machen und ins Internet stellen ist verboten, weil eine Gesellschaft die Rechte am Bauwerk vertritt! Die Folgen sind in dem Artikel beschrieben: Teuere Abmahnungen von Anwälten mit hohen Schadenersatzforderungen.
In Deutschland existiert beispielsweise eine Panoramafreiheit:
“Unter Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) versteht man die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.”
Quelle: Wikipedia.de
Beispiel:
Luftaufnahmen sind in Deutschland erlaubt (problematisch: Militärische Einrichtungen), erlaubt auch: Fotografieren von öffentlichen Hausfassaden
Vorsicht mit Personenfotos !
Die Rechte am Bild bei Personenfotos, z.B. einem Porträt hat die Person. Am besten die betreffende Person um eine schriftliche Erlaubnis (formlos, auf dem Bierdeckel ausreichend, Hauptsache unterschrieben) zur Veröffentlichung in digitalen Medien bitten. Vorsicht ist daher auch geboten, wenn Sie ein Personenfoto eines anderen Fotografen verwenden. Die Fotografen nennen dies “model signed foto” (von der Person genehmigtes Bild).
Aber: Fotografieren von Menschenmassen und verwenden, publizieren der Bilder ist erlaubt. Es dürfen nur einzelne Personen nicht deutlich erkennbar sein (in bestimmten Zusammenhängen) bzw. den Mittelpunkt des Bildes darstellen, ganz besonders vorsichtig mit Kinderfotos!
Beispiel:
Einzelne Personen stehen nicht im Mittelpunkt, Name auf Auto verwischt
Vorsicht mit Kartenmaterial und Satellitenbildern !
Nicht erlaubt: Kartenmaterial kopieren bzw. einscannen und ins Internet stellen. Vorsicht auch bei Screenshots. Die Karte bzw. das Foto dürfen nicht den Mittelpunkt darstellen. Die Rechteinhaber stehen meist unter dem Bild, beispielsweise Tele-Atlas bei den von Google verwendeten Karten und Satellitenbildern.
Aber: Google genehmigt die Einbettung von Kartenmaterial per iframe-Tag !
Vorsicht mit Autokennzeichen !
In Deutschlan herrschen strenge Datenschutzgesetze und -richtlinien. Autokennzeichen unkenntlich machen.
Beispiel:
Autokennzeichen wurde “pixelized” (Pixelgröße verändert)
Verwendung von Kunstwerken im Web
Werke können z.B. Musikstücke, Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Filme, Software (”Code is poetry”), etc. - auch Teile davon - sein. Bei der Verwendung wird unterschieden zwischen:
- eigener Nutzung, z.b. anhören, anschauen,
- kopieren und Weitergabe an Dritte z.B. durch eine Veröffentlichung
- Veränderung des Werkes - bis zur Entstehung eines neuen Werkes - und Wiederveröffentlichung (mit eventuell neuen, eigenen Urheberrechten) im Internet.
Kommerzielle Musik oder Software kopieren ist strafbar, egal zu welchen Zwecken. Bei der Nutzung - auch von Teilen - auf die Lizenzbestimmungen der Autoren oder Fotografen achten. Die meisten Blogs stellen ihre Beiträge unter die Creative Commons Licence (International / Deutsche Website).

Drei Tipps für die “Scratch Culture”
Im Zeitalter global vernetzer, digitaler Medien hat sich eine Art Versatzkultur entwickelt, eine Mausklick-Generation aus der eine Gesellschaft entstand, die ihre Kultur mehr virtuell als real lebt. Wir arbeiten im Beta-, Pre-Release- oder Version-X-Stil.
Es ist heute kinderleicht, digitale Werke per Mausklick zu kopieren, zu verändern - und dank Web 2.0 wieder im Netz zu publizieren. Ob bei Myspace, Youtube, Myvideo, bei Wikipedia oder als Blogger. Ob als Grafik, Foto oder Musikstück (ge-scratched, re-mixed). Mit dieser Generation ist auch die “CC” eng verbunden.
So manch privater Nutzer denkt: “Oh, ich brauche ein Bild. Also nutze ich mal die Google-Bildersuche, kopiere das Bild und baue es in meine Hohmbägsch ein.” Denkste! Das kann teuer werden. Es geht auch einfacher - drei Tipps:
- als Autor/Web Producer eigene Internet-Werke unter CC stellen. Klare Verwendungsregeln aufstellen (auf der CC-Website gibt es eine Art Lizenzgenerator), sparen Sie sich teure Anwälte, die viel sinnlosen Text produzieren,
- nur Werke von Künstlern nutzen, die auch mit der CC-Lizenz arbeiten,
- nur Werke in niedriger Qualität ins Netz stellen, die Originale nur auf eigenem PC speichern
In der Linkliste des LernBlogs finden Sie unter dem Punkt “Ressourcen” einige Angebote zur kostenfreien Nutzung, z.B. Musikstücke direkt von Künstlern, die mit CC arbeiten. Wer überhaupt Musikstücke sucht, die unter einer CC-Lizenz stehen, findet Sie bei gratisvibes.

CC-Lizenzen sind vor allem auch im Bereich der Blogs sehr beliebt. Ein Beispiel dafür ist web2null, eine deutschsprachige “Web 2.0 Site” mit Themen rund um CC-Anwendungen.
Kunstwerk-Klau im Web verhindern?
Kann ich es als Urheber verhindern, dass andere Internet-Nutzer meine Werke, z.B. Bilder speichern? Vielleicht sogar die rechte Maustaste sperren und damit ein “Bild speichern unter” verbieten? Ja, es geht, mit ein wenig Programmierkenntnis (Javascript), ist aber nur ein simpler Schutz, den jeder Profi umgehen kann. Damit eine Webseite vollständig angezeigt werden kann, muss sie erst - mit allen Bildern - auf den lokalen PC gespeichert werden, in den so genannten Zwischenspeicher (Cache). Darin enthalten: auch alle Bilder. Mehr dazu im Kurs.
Als Autor, Produzent und Künstler am besten nur eigene Werke verwenden. Mit preiswerte Digitalkameras lassen sich wunderbare Icons und Navigation Buttons kreiieren.
Wer extrem vorsichtig und ängstlich ist, sollte überhaupt nicht im Internet publizieren, sich eher auf Heimkino beschränken.
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Mehr Informationen bei Wikipedia und bei iRights.info (klärt sehr einfach über Urheberrechte in der digitalen Welt auf). Gesetzestext: Das Deutsche Urheberrechtsgesetz. Wann ist ein Werk schutzfähig (Schöpfungshöhe)?
Weitere Artikel zum Thema Webdesign und Urheberrechte sowie Rechtliches zu Screenshots folgen …
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